Mietauto
Sollten Sie bei oder für den Stellenantritt ein Mietauto benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem HR-Service-Team in Verbindung.

Vignettenpflicht auf Autobahnen
Auf den Schweizer und österreichischen Autobahnen besteht Vignettenpflicht.
In der Schweiz gibt es nur eine Jahresvignette, die jeweils auf das Kalenderjahr abgestimmt ist. In Österreich gibt es neben einer 10-Tages und einer 2-Monats-Vignette ebenfalls eine auf das Kalenderjahr abgestimmte Jahresvignette. Auf das Kalenderjahr abgestimmt heisst, dass die Vignette jeweils von Dezember des Vorjahres bis Januar des Folgejahres gültig ist.
Die Autobahnvignetten sind an jeder Tankstelle oder auch an den Grenzübergängen und Postämtern erhältlich.
Mitfahrgelegenheit
Warum allein im Privatauto zur Arbeit fahren, wenn es zu zweit, dritt oder viert anregender ist und zugleich die Umwelt schont?
Unter https://carpool.hilti.com/ können Sie sich registrieren, wenn sie eine Fahrgemeinschaft gründen wollen oder eine Mitfahrgelegenheit suchen.

Mobilität
Das öffentliche Verkehrsnetz (Bus, Bahn) ist grenzüberschreitend und sehr gut organisiert. Nähere Informationen zu Fahrplänen und –preisen erhalten Sie unter:
Erwähnenswert ist das Liechtensteiner Jahresticket, das zur Benutzung von Bus / Bahn in ganz Liechtenstein sowie im Grenzverkehr nach Buchs (CH) und Feldkirch (AT) berechtigt. Es ist online unter www.liemobil.li oder im Kundencenter beim Busbahnhof in Schaan erhältlich.
Die öffentlichen Verkehrsmittel bieten für Vielfahrer attraktive Sondertarife an. Insbesondere das Generalabonnement oder auch die Halbtaxkarte. Hilti unterstützt die Mobilität und erstattet Ihnen einen Teil vom Jahresabo zurück. In der Schweiz und in Liechtenstein können Sie die Bus und Bahnbillette auch mit reka bezahlen.
Allen Mitarbeitenden der HAG und HIBAG stellen wir in Schaan im Parkhaus und auf dem Werksareal 1'100 Gratisparkplätze zur Verfügung.
Die Parkplätze bei der HIBAG in Buchs (Rondelle) können mit dem HILTI-Badge von allen Mitarbeitenden - auch über das Wochenende - gratis benutzt werden.
Sie kommen mit einem E-Car zur Arbeit und im Normalfall reicht die Ladung der Batterie aus, um auch wieder zurück zu Ihrem Wohnort zu gelangen. Falls die Kapazität Ihrer Batterie dafür nicht ausreichend ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihr E-Car in
· Schaan beim Parkhaus
· Buchs beim Gästeparkplatz und
· Nendeln beim Fahrradunterstand
wieder zu laden. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Mobility Manager Daniel Oehry zur Verfügung.

Kindersicherheit im Auto in der Schweiz und Liechtenstein
Egal, ob Kinder bei Eltern, Großeltern oder der Nachbarin im Auto mitfahren. Jeder Fahrzeuglenker trägt die Verantwortung zur vorschriftsmäßigen Sicherung der Kleinen im Auto.
Die Vorschriften zur Kindersicherung
- Kinder bis 12 Jahre, die kleiner als 1,50 Meter sind, benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechende Rückhaltevorrichtung, die nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf.
- Kinder ab 1,50 Meter können einen üblichen Sicherheitsgurt benützen (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind).
Weitere Infos finden Sie hier. Auch den Flyer «Kinder im Auto» in verschiedenen Sprachen können Sie sich hier anschauen.
So geht Kindersicherung im Ausland.
Handyverbot am Steuer in der Schweiz und in Liechtenstein
Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wird mit einer Busse von 100 CHF gebüsst (Anhang 1 Ziffer 311 der Ordnungsbussenverordnung).
Im Liechtenstein beträgt die Busse CHF 80.
Telefonieren am Steuer oder das Bedienen von Kommunikationssysteme- und Informationssystemen kann je nach Fall zu einem Entzug des Führerausweises, hohen Bussen oder auch zu einer Freiheitsstrafe führen.

Alkohol am Steuer in der Schweiz
Wer in der Schweiz mit einem Atem- oder Blutalkoholwert von 0.25mg/l bzw. 0.50 Promille oder mehr ein Motorfahrzeug fährt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Ein Glas (3 dl) Bier oder Alkopop mit einem Alkoholgehalt von 5 Volumenprozent führt bereits zu einem Blutalkoholwert zwischen 0.2 und 0.5 Promille.
Seit Anfang 2014 gilt in der Schweiz der Höchstwert von 0.1 Promille Alkohol im Blut für Neulenkende – also Inhaber des Führerausweises auf Probe – Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer sowie Begleitpersonen von Lernfahrten.
In den meisten direkten Nachbarländern der Schweiz hat der Gesetzgeber den Blutalkoholgrenzwert auf 0.5 Promille festgelegt. In Liechtenstein liegt der Höchstwert jedoch bei 0.8 und in Österreich bei <0.5, also 0.49 Promille Alkohol im Blut.
Sanktionen beim Fahren mit Alkohol in der Schweiz
Es gibt drei Schweregrade für das Fahren in angetrunkenem Zustand:
- Von 0.5. bis 0.79 Promille: Hohe Geldbusse / Verwarnung
- Von 0.5. bis 0.79 Promille mit Verstoss gegen die Strassenverkehrsvorschriften oder Wiederholungsfall nach weniger als 2 Jahren: Fahrausweisentzug während mindestens einen Monat mit Busse/Geldstrafe und gegebenfalls einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren.
- 0.8 Promille oder mehr: Der Führerausweis wird per sofort entzogen. Fahrausweisentzug während mindestens drei Monaten mit Busse/Geldstrafe und gegebenfalls einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren, mit oder ohne Bewährung.

Fahrrad in der Schweiz und in Liechtenstein
In der Schweiz gibt es keine obligatorische Haftpflichtversicherung für Fahrräder. Eine private Haftpflichtversicherung verhindert, dass sie als Radfahrer auf Schäden sitzen bleiben. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur für Unfälle im Auto.
Sie sollten immer auf die Funktionstüchtigkeit Ihres Fahrrads (insbesondere des Lichts) achten und die allgemeinen Verkehrsregeln auch auf dem „Drahtesel“ befolgen.
Persönliche Voraussetzung für Radfahrer:
- Kinder unter 6 Jahren dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) Rad fahren und zwar auf der Hauptstrasse.
- Alleinfahren ab dem 6. Geburtstag.
- Das Mindestalter für alle E-Bikes liegt bei 14 Jahren. Langsame E-Bikes dürfen ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden. Jugendliche mit einem Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder) dürfen ab 14 Jahren mit langsamen E-Bikes fahren.
Dürfen Fahrradfahrer einen Zebrastreifen überfahren? Ja, allerdings ist das so, als würden sie über eine Straße fahren. Sie haben keinen Vorrang. Der Vorrang gilt an einem Fussgängerüberweg mit Zebrastreifen nur für Fussgänger und Rollstuhlfahrer. Die Vorzüge eines Zebrastreifens geniessen Radfahrer deshalb nur, wenn sie absteigen und schieben.
Auch wenn das Helmtragen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich einen Helm zu tragen. Insbesondere Kinder sollten immer einen Helm tragen.
Weitere Informationen gibt es hier.
Kinderbeförderung
Kinder dürfen in speziellen Kindersitzen mitgenommen werden. Achten Sie darauf, dass der Kindersitz mit dem zulässigen Gewicht, dem Firmenzeichen, dem Fabrikationsdatum und der Norm EN 14 344 gekennzeichnet ist. Dabei muss der Radfahrer mindestens 16 Jahre alt sein. Das Kind sollte zudem einen Helm tragen und angeschnallt werden. In Anhängern dürfen maximal zwei Kinder von mindestens 16 Jahre alten Begleitern mitgenommen werden. Sie sollten im Anhänger angeschnallt werden und einen Helm tragen.